Bauleitplanung und Satzungen
Bebauungsplan | Eggenstein-Leopoldshafen • N5
Plangebietgröße 16,34 ha | September 2024
Die Wohnbauflächen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen sind nahezu alle entwickelt und bebaut. Der Bebauungsplan für das letzte neu erschlossene Wohngebiet wurde bereits vor einigen Jahren rechtskräftig. Auch dort sind die meisten Baugrundstücke mittlerweile bebaut, so dass der aufgrund der räumlichen Nähe zum Oberzentrum Karlsruhe anhaltend hohen Nachfrage nach Bauland derzeit nicht entsprochen werden kann. Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen besteht weiterhin in der Sicherung und dem Ausbau der örtlichen Wohnfunktion und der zugehörigen notwendigen Versorgungsinfrastruktur. Um diese Planungsziele umzusetzen und dem hohen Siedlungsdruck gerecht zu werden, plant die Gemeinde die Erschließung des neuen Baugebiets „N5“.
Bebauungsplan | Neuhausen • Falter
Plangebietgröße 4,79 ha | September 2024
In der Gemeinde Neuhausen besteht eine hohe Nachfrage nach neuen Wohnbaugrundstücken, da dort seit einigen Jahren keine neuen Wohnbaugebiete erschlossen wurden. Für das Gebiet in zentraler Ortslage wird nun ein Bebauungsplan aufgestellt, um die städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Plangebiet sind Einzelhäuser, Doppelhäuser, aber auch Hausgruppen vorgesehen, um ein heterogenes Wohnumfeld zu schaffen.
Bebauungsplan | Offenbach an der Queich • Wohnen an der Neumühle
Plangebietgröße 1,91 ha | April 2024
Die Gemeinde Offenbach an der Queich verzeichnet einen stetigen Bevölkerungszuwachs und benötigt daher dringend Wohnraum. Deshalb entwickelt die Gemeinde eine teilweise bebaute Fläche als Bauland. Die Doppelhausbebauung mit Satteldach entlang der Kreisstraße wird im Plangebiet fortgesetzt. Im Kern des Gebiets entsteht ein Platz, der durch Mehrfamilienhäuser gefasst und durch die Errichtung eines Spielplatzes in zentraler Lage ergänzt wird.
Bebauungsplan | Baden-Baden • Eberts‘ Garten
Plangebietgröße 1,55 ha | März 2024
Da die im Industriegebiet ansässige „Baumschule Eberts GbR“ 2016 ihren Betrieb eingestellt hat, soll für die Brachfläche eine Nachnutzung gefunden werden. Das Areal ist ein gemischtes Quartier mit Miet- und Eigentumswohnungen sowie Mehrgenerationenwohnen und gewerbliche Nutzungen. Es soll auf preiswerten Wohnungsbau und den Erhalt des Baumbestands geachtet werden. Das Projekt trägt zur Stärkung der innerörtlichen Wohnfunktion bei.
Bebauungsplan | Oberderdingen • Parkplatz Heilbronner Straße
Plangebietgröße 0,59 ha | Juni 2023
Durch ein großes kulinarisches Angebot und den kulturellen Aspekten des Weinbaus und dem Ortsteil Großvillars als eines der am besten erhaltenen Waldenserdörfer mit vielen Sehenswürdigkeiten und Übernachtungsmöglichkeiten, bietet der Ortsteil ein vielfältiges touristisches Angebot, weshalb ein hoher Bedarf an Stellplätzen besteht. Daher ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Parkplatz Heilbronner Straße“ am südlichen Ortseingang von Großvillars mit Sicherung der vorhandenen landwirtschaftlichen Scheunen für Winzer bzw. Landwirte und öffentlichen Parkplätze umgeben von privaten Grünflächen erforderlich.
Bebauungsplan | Neuenbürg • Lebenshilfe
Plangebietgröße 0,61 ha | April 2023
Das bestehende Wohnheim der „Lebenshilfe“ ist veraltet und entspricht aufgrund unzulässiger Mehrbettzimmer nicht mehr der aktuellen Landesheimbauverordnung. Zur Neuordnung der Grundrisse und Erfüllung der Brandschutzverordnung ist daher ein Neubau des Wohnheims notwendig, um die ca. 30 Bewohner:innen unterzubringen. Das Plangebiet für den Neubau liegt im Baugebiet „Buchberg IV“ nahe dem alten Standort am südlichen Ende der Hessestraße, über welche es erschlossen wird.
Bebauungsplan-Änderung | Muggensturm • Schulzentrum
Plangebietgröße 0,89 ha | April 2023
Das Plangebiet „Schulzentrum Muggensturm“ ist innerörtlich gelegen. Seit 2008 ist ein Bebauungsplan rechtskräftig, der zur Fortentwicklung der Albert-Schweitzer-Schule zur Ganztagsschule beschlossen wurde. Aufgrund von Bauverzögerungen ist es zur Deckung des Bedarfs einer ausreichenden Anzahl von Klassenräumen nötig, mobile Raumsysteme zur Beschulung der Grund- und Werkrealschulkinder sowie für die Kernzeitbetreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule zu errichten. Dabei ist für die mobilen Raumsysteme keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schulzentrum“ möglich, daher ist eine Änderung des Bebauungsplans „Schulzentrum Muggensturm“ notwendig.
Bebauungsplan | Kuppenheim • Ehemaliges Kiefer Kofferfabrik Areal
Plangebietgröße 2,14 ha | März 2023
Das ehemalige Kiefer Kofferfabrik Areal befindet sich im nördlichen Siedlungsbereich Kuppenheims. Das ursprünglich durch Gewerbehallen bebaute Areal wird durch den Investor und auch Eigentümer Kiefer Immobilien UG + Co. KG maßgeblich geprägt und neu bebaut. Die Schwerpunkte der Gesamtentwicklung liegen auf Aspekten der Nachhaltigkeit, Umwelt und Natur. Ziel des Bebauungsplans ist die Verzahnung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit und damit die Stärkung von Wohn- und Gewerbefunktion sowie die Entwicklung eines zukunftsfähigen Plangebiets.
Bebauungsplan | Malsch • Ehemalige Tankstelle Sezanner Straße
Plangebietgröße 0,19 ha | Februar 2023
Die ehemalige Tankstelle im Bereich nördliche Sézanner Straße ist seit Ende 2020 leerstehend. Um der Nachfrage nach Wohnungen in der Gemeinde Malsch entgegen zu kommen und eine im Zentrum befindliche bereits versiegelte Fläche erneut zu nutzen, sollen auf dem ehemaligen Tankstellen Areal Wohnungen in Mehrfamilienhäusern verwirklicht werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Bebauung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur städtebaulichen Regelung des Vorhabens erforderlich.
Bebauungsplan | Pforzheim • Wildbader Straße 22-26
Plangebietgröße 0,88 ha | Januar 2023
Das Vorhabengrundstück liegt westlich des Stadtkerns von Pforzheim, im Stadtteil Brötzingen, direkt an der Wildbader Straße. Die Eigentümer der im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke möchten im Sinne einer gemäßigten Innenverdichtung die Möglichkeit zur Errichtung neuer Wohnhäuser schaffen. Zur planungsrechtlichen Sicherung dieses Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Als künftige Gebietsart soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Bebauungsplan-Änderung | Iffezheim • Erweiterung Industriegebiet, 1. Änderung
Plangebietgröße 1,4 ha | November 2022
Der ausgewiesene Geltungsbereich soll durch den Bebauungsplan „Erweiterung Industriegebiet“ eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der darin geschaffenen Gewerbeflächen ermöglichen. Zu diesem Zwecke wird die Möglichkeit der Ansiedlung von – im raumordnerischen Sinne – kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben erweitert. Daher findet eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung statt. Eine Verkaufsfläche bis 800qm kann zugelassen werden. Außerdem werden die örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf die Gestaltung und Anordnung von Werbeanlagen angepasst.
Bebauungsplan | Eberdingen • Betteläcker – Erweiterung
Plangebietgröße 1,1 ha | November 2022
Im Ortsteil Hochdorf südlich eines Lebensmittelmarktes und im Anschluss an das Wohngebiet „Betteläcker“ soll eine Wohnanlage entstehen, um dem Wohnraumbedarf von Eberdingen nachzukommen. Die Bebauung findet in der Verlängerung der Straße „Am Hohscheid“ statt, und wird von einem Wendeplatz und einem Spielplatz komplementiert. Die Gemeinde Eberdingen möchte dadurch eine Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion sowie eine zukunftsfähige Entwicklung des Gebietes erreichen.
Bebauungsplan | Waldbronn • Kirchplatz Busenbach
Plangebietgröße 1,3 ha | Oktober 2022
Die Stadt Waldbronn möchte im Ortsteil Busenbach im Bereich der Kirche St. Katharina eine Nachverdichtung ermöglichen. Dabei soll die gewachsene Ortstruktur erhalten und in einen Bebauungsplan aufgenommen werden. Im Sinne der städtebaulichen Entwicklung legt der Plan u. a. die Regulierung des Bestands und deren Erweiterung sowie die Freiflächen fest.
Bebauungsplan-Änderung | Bad Liebenzell • Markgrafenbrücke, 1. Änderung
Plangebietgröße 0,49 ha | Oktober 2022
Am nördlichen Ortsrand der Stadt Bad Liebenzell soll eine Erweiterung des Netto-Lebensmitteldiscounters stattfinden. Durch eine Vergrößerung der Verkehrs- und Gangflächen kann ein alten- und behinderten-gerechtes Verkaufsgebäude entstehen. Darüber hinaus plant Netto im Zuge der Erweiterung eine Optimierung ihrer Warenpräsentation sowie -logistik. Mit der Änderung des Bebauungsplans möchte die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Geländes schaffen.
Bebauungsplan | Neubulach • Altbulacher Straße
Plangebietgröße 0,6 ha | Juli 2022
Die Stadt Neubulach hat sich intensiv mit der Thematik des aktuell vorherrschenden Wohnraummangels auseinandergesetzt und Flächen auf der Gemarkung untersucht, die sich für die Ansiedlung neuer Wohnbauflächen eignen würden. Unter anderen auch aufgrund der Aussicht auf Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer wurde die Plangebietsfläche im Nordosten des Kernorts ausgewählt. Die Fläche befindet sich planungsrechtlich gesehen im Außenbereich und soll unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB als zusätzliche Wohnbaufläche entwickelt werden.
Bebauungsplan | Herxheim • Quartier Obere Hauptstraße 32-36 und 45 II
Plangebietgröße 0,48 ha | Juli 2022
Der Entwicklungsfokus der Gemeinde Herxheim beruht auf den Standortstärken Gesundheit, Kultur und Soziales. Um den Ortskern zukunftsfähig zu gestalten, soll u. a. eine Nachverdichtung der leerstehenden und renovierungsbedürftigen Gebäude im Bereich Obere Hauptstraße erfolgen. Das Quartier soll Dienstleistungen, Einzelhandel und generationenübergreifende Wohnnutzungen beherbergen und dadurch Leben und Arbeiten in einer zeitgemäßen Nutzungsmischung vereinen. Im Einklang mit den übrigen Entwicklungskonzepten möchte die Gemeinde den Auftakt für ein starkes Zentrum realisieren.
Bebauungsplan | Plankstadt • Kultur- und Sportquartier, Westend
Plangebietgröße 4,3 ha | Juni 2022
Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Plankstadt besteht in der Sicherung und dem Ausbau der örtlichen Kultur- und Wohnfunktion. Daneben sollen auch die für das Wohnen erforderlichen Versorgungseinrichtungen den Bedürfnissen der Gemeinde Rechnung tragen und ausgebaut werden können. Um diese Planungsziele umzusetzen und auch dem hohen Siedlungsdruck gerecht zu werden, plant die Gemeinde zusätzlich zum Umbau und Erweiterung der Kultur- und Sporteinrichtungen auch die Erschließung neuer Wohnbauflächen im Areal „Kultur- und Sportquartier, Westend“.
Bebauungsplan | Niefern • 129 Feuerwehrhaus Öschelbronn
Plangebietgröße 0,5 ha | Mai 2022
Das heutige Feuerwehrhaus entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen für eine moderne und leistungsfähige Feuerwehr und weisen Mängel auf, welche jedoch aufgrund der Gebäudestruktur nicht durch Umbaumaßnahmen behoben werden können, weshalb ein Neubau eines Feuerwehrhauses notwendig ist. Der für den Neubau gewählte Standort befindet sich aktuell im unbeplanten Außenbereich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans auf der vorgesehenen Fläche erforderlich.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Eggenstein-Leopoldshafen • Wohnen an der Rheinaue
Plangebietgröße ca. 0,5 ha | April 2022
Das Plangebiet im Ortsteil Leopoldshafen liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hammenäcker“ aus dem Jahr 1967 und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 4.920 qm. In einer der Gemeinde vorgestellten und grundsätzlich gebilligten Planung soll der Bereich einer neuen Nutzung und Bebauung zugeführt werden. Die Neuplanung möchte auf den Grundstücken ca. 61 Wohneinheiten über einem neuen Marktgebäude und einem IV-geschossigen Solitär mit einem Mix von Studentenwohnungen und Mietwohnungen realisieren.
Bebauungsplan | GVV Heckengäu, Wurmberg • Bei den Zeitelbäumen
Plangebietgröße ca. 1,5 ha | März 2022
Der kontinuierlich ansteigende Bevölkerungszuwachs in der Gemeinde Wurmberg erfordert eine Erweiterung des Wohnraumangebots. Hierfür soll die Umwandlung einer Fläche am nördlichen Ortsrand, die derzeit von landwirtschaftlichen Gebäuden und baulichen Anlagen gesäumt ist, vollzogen werden. Im Westen grenzt die Fläche an die Öschelbronner Straße, im Süden an Wohngebiete, im Osten an Gewerbe und im Norden an freie Landschaft. Die Umnutzung hin zu einer zeitgemäßen Wohnnutzung steht im Einklang mit den Entwicklungszielen der Gemeinde.
Bebauungsplan | Kraichtal, Menzingen • Beim Friedhof
Plangebietgröße ca. 4,5 ha | Februar 2022
Das Gebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Menzingen und grenzt im Norden und Osten an die bestehende Wohnbebauung Blumenstraße und Kiefernstraße an. Mit Ausnahme einer bebauten Wohn- und Gewerbefläche im Norden handelt es sich derzeit um Ackerflächen. Die Stadt Kaichtal verzeichnet einen erhöhten Wohnraumbedarf, besitzt jedoch keine städtischen Bauplätze. Aus diesem Grund schafft dieser Bebauungsplan die Voraussetzung für die erforderlichen Wohnbauflächen.
Bebauungsplan | Bietigheim • Birkig 1. BA
Plangebietgröße 8,6 ha | Dezember 2021
In Bietigheim herrscht ein hoher Wohnraumbedarf, der sich u. a. in der raschen Bebauung der letzten Baugebiete Badenstraße und Spatzenäcker zeigt, welche den Bedarf bisher nicht decken konnten. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes soll dieser Bebauungsplan weiteres Bauland im Südosten der Gemeinde ausweisen. Entwickelt auf der Grundlage des geltenden Flächennutzungsplans wird der südliche Teil des Planungsgebiets als Allgemeines Wohngebiet und der nördliche als Urbanes Gebiet ausgewiesen.
FNP-Änderung | GVV Heckengäu, Wurmberg • 7. Änderung
Plangebietgröße: ca. 1,4 ha | Oktober 2021
Die Gemeinde Wurmberg verzeichnet einen stetigen Bevölkerungszuwachs und ist bestrebt, die wachsende Nachfrage nach Wohnraum in ihrer Gemeinde zu decken und dem Wohnraummangel entgegen zu wirken. Hierzu soll am nördlichen Ortsrand von Wurmberg das Wohnbaugebiet ‚Bei den Zeitelbäumen‘ entwickelt werden. Der Bereich ist durch Hallen und Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes baulich bereits vorgeprägt. Durch die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes an diesem Standort ergibt sich die Möglichkeit, hier die Ortslage für die benötigte Wohnnutzung zu arrondieren. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baulandentwicklung am Ortsrand zu Wohnzwecken zu schaffen und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Plangebietes ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan| Speyer • Am Rabensteinerweg
Plangebietgröße ca. 1,1 ha | September 2021
In Speyer soll auf der Fläche „Am Rabensteinerweg“ in direkter Nachbarschaft zum Baugebiet „Am Roßsprung“ eine seit längerem erwünschte Wohnbebauung realisiert werden. Diese Fläche wurde auch Teil eines Wohnraumkonzepts des städtebaulichen Entwicklungskonzepts von 2017, in welchem die Stadt Speyer ihren hohen Bedarf an Mehr- und Einfamilienhäusern hervorhebt. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sowie zur Schaffung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt wurde deshlab ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB der Innenentwicklung durchgeführt.
Stellplatzsatzung | Östringen • Tiefenbach
September 2021
Der Stadtteil Tiefenbach in Östringen weist, wie bei Orten mit langer Geschichte üblich, verschiedene Entwicklungsphasen auf. Während ein Teil der bestehenden Bebauungspläne eine Regelung zur Anzahl nachzuweisender Stellplätze pro Wohneinheit trifft, bestehen für den Großteil des Stadtteils, insbesondere auch für den alten Ortskern, keine Regelungen. Durch die Entwicklung des öffentlichen und privaten Verkehrs hat sich in den letzten Jahrzehnten eine deutliche Veränderung ergeben. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu erheblichen Engpässen für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Müllfahrzeuge etc. durch parkende Autos auf Gehwegen und Straßen. Die Stadt Östringen möchte diese Missstände beenden und die Stellplatzverpflichtung erhöhen.
Bebauungsplan | Wiesloch • Östliche Königswiese
Plangebietgröße ca. 0,9 ha | September 2021
Die Sicherung und der Ausbau der wohnortnahen örtlichen Nahversorgung ist ein wichtiges Planungsziel der Stadt Wiesloch in allen ihren Stadtteilen. Mit der Schließung des letzten Lebensmittelgeschäfts entstand im Wieslocher Stadtteil Altwiesloch eine Versorgungslücke. An der Dielheimer Straße befindet sich eine Brachfläche, deren Zuschnitt und Lage sich für die Ansiedlung von Einzelhandel eignet. Auf diesen Flächen soll ein großflächiger Lebensmittelmarkt angesiedelt werden, um somit die beschriebene Versorgungslücke im Stadtteil Altwiesloch zu schließen. Gemäß dem Willen des Stadtrates soll die für einen neuen Markt beanspruchte Fläche einer zusätzlichen Nutzung für den Wohnungsbau zugeführt werden, der den dringenden Wohnungsbedarf im preisgünstigen Segment des Geschosswohnungsbaus erfüllen soll.
Bebauungsplan | Linkenheim-Hochstetten • Heusstraße
Plangebietgröße ca. 1,7 ha | August 2021
Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten besteht in der Sicherung und Stärkung der innerörtlichen Wohnfunktion. Das Plangebiet in der Heussstraße ist bereits bebaut, jedoch ohne qualifizierten Bebauungsplan. Um besser steuernd eingreifen zu können und um eine behutsame Entwicklung dieses innerörtlichen Bereichs zu ermöglichen, wurden Regeln in Form eines Bebauungsplanes formuliert. Das Ziel einer bauplanungsrechtlichen Sicherung und Weiterentwicklung bestehender hoher Wohnqualitäten in Form von Bebauungsplänen ist auch im Rahmen des bereits 2017 angestoßenen Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) formuliert worden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Eppingen • Ludwig-Zorn-Straße
Plangebietgröße ca. 0,24 ha | August 2021
Die Stadt Eppingen hat Bedarf an innerstädtischen Wohnraum im Bereich Geschosswohnungsbau. Aus diesem Grunde soll ein Teil eines gegenwärtig als Gartenfläche genutzten Areals südlich der Ludwig-Zorn-Straße einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Die geplante städtebauliche Entwicklung basiert auf einem Vorhaben der Paulus Wohnbau GmbH/ Pleidelsheim. Die dazugehörigen Pläne für eine Wohnbebauung mit insgesamt 23 Wohneinheiten wurden durch das Architekturbüro hkplan aus Ludwigsburg erstellt. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt war deshalb ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VbB) „Ludwig-Zorn-Straße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen .
Flächennutzungsplanänderung | Kraichtal, Menzingen • Beim Friedhof
Plangebietgröße ca. 2,0 ha | Juli 2021
Der Ortsteil Menzingen in der Stadt Kraichtal verzeichnet einen erhöhten Bedarf an Wohnraum. Da die Stadt über keine Bauplätze verfügt und sich Baulücken sowie Leerstände in privater Hand befinden, sieht der Bebauungsplan „Beim Friedhof“ eine Wohnbebauung von 4,5 ha am westlichen Ortsrand von Menzingen vor. Da der Bebauungsplan nur zum Teil aus dem aktuellen FNP entwickelt wurde, weist ein Teil des Gebiets keine Wohnbaufläche aus. Eine erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans resultiert daher aus dem Bedarf nach planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baulandentwicklung und Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Plangebiets.
6. Teiländerung des Flächennutzungsplans | Wiesloch • Östliche Königswiese
Plangebietgröße ca. 0,9 ha | Juni 2021
Die Stadt Wiesloch hat sich die Sicherung und den Ausbau der wohnortnahen Nahversorgung in allen ihren Stadtteilen als wichtiges Planungsziel gesetzt. Im Stadtteil Altwiesloch ist durch die Schließung von mehreren Nahversorgern eine Versorgungslücke entstanden. Zudem ist die Nachfrage und der Bedarf an Wohnraum im Geschosswohnungsbau in Wiesloch unge-brochen hoch. Die Stadt legt hohe Priorität in die Sicherung und Stärkung der örtlichen Wohnfunktion. Die Brachfläche „Östliche Königswiese“ an der Diel-heimer Straße eignet sich aufgrund ihrer Lage her sowohl für die Ansiedlung eines Einzelhandels als auch für den benötigten Wohnungsbau. Die Planung sieht einen Lebensmittelmarkt mit darüber angeordneten Wohnungen vor.
Bebauungsplan-Änderung | Au am Rhein • Blaisen, 1. Änderung
Plangebietgröße ca. 0,53 ha | März 2021
Die Gemeinde Au am Rhein plant eine derzeit schon für Vereinsnutzungen vorgesehene Fläche im direkten Umfeld des nördlich der Ortslage befindlichen Baggersees attraktiver zu gestalten. Doch sich mittlerweile veränderte Ansprüche sowie konkrete Anfragender DJK führen zu Planungen, welche auf der Grundlage des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig sind. Das ehemalige Vereinsgebäude der DJK wurde aufgrund seiner Lage im Hochwasserdamm zugunsten des Hochwasserschutzes aufgegeben. Um den von dieser Sonderbaufläche ausgehenden Lärm in Richtung Ortslage weiterhin so gering wie möglich zu halten, wird es als sinnvoll erachtet, auch in größerer Entfernung von der Erschließungsstraße bauliche Anlagen erstellen zu können, die dann mit ihrer Außenwand als Weiterführung/Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand dienen. Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bessere Ausnutzung der gemeindeeigenen Fläche für Vereine geschaffen werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Baden-Baden • Moltkestraße
Plangebietgröße ca. 0,97 ha | März 2021
In Baden-Badens prominenter Hanglage am Waldrand sollen am höchsten Punkt der Moltkestraße nach Abbruch des ehemaligen Haus der Technik (SWR) vier Wohnhäuser in Form von Punktvillen errichtet werden. Die natürliche Geländetopographie soll teilweise wiederhergestellt werden, die Neubebauung soll sich an diese Topographie anpassen. Das Projekt wird von der Stadtverwaltung und vom Gestaltungsbeirat begrüßt und wurde mehrfach im Gestaltungsbeirat beraten sowie entsprechend modifiziert. Das Verfahren zur Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Ludwigshafen • Ludwigs-Quartier
Plangebietgröße ca. 2,5 ha | März 2021
Das Halberg Areal in zentraler Ortslage im Ostbezirk der südlichen Innenstadt von Ludwigshafen war ein Produktionsstandort für Großpumpen, der durch seine gewerbliche Nutzung für mehr als ein Jahrhundert sein städtebauliches Umfeld prägte. Seit 2013 jedoch liegt das Firmenareal brach. Im Rahmen eines vorgeschalteten Investorenauswahlverfahrens der Grundstückseigentümer in Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen wurde nach tragfähigen Konzepten für die weitere Entwicklung des Areals gesucht. Grundlage des Konzeptes ist ein Entwurf, dessen Planungsziel die Entwicklung eines zentralen, attraktiven Standorts mit überwiegender Wohnnutzung, ergänzt durch diverse mit dem Wohnen verträgliche, gewerbliche Einrichtungen und einer Kindertagesstätte ist. Zur Umsetzung des Vorhabens und zur Sicherung der weiteren städtebaulichen Entwicklung auf dem Areal ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Bebauungsplan-Änderung | Neubulach • Angelwiesen, 3. Änderung
Plangebietgröße ca. 500 m² | März 2021
In dem bisher im Plangebiet rechtskräftigen Bebauungsplan „Angelwiesen“ ist an der Ecke Grafenweg/Burggartenweg ein Spielplatz festgesetzt, welcher jedoch im Zuge eines anderen Neubaugebiets auf einem nördlich gelegenen Grundstück angelegt wurde, womit der Bedarf für das betroffene Flurstück entfällt. Stattdessen soll auf dem Grundstück eine der Umgebung angepasste Wohnnutzung ermöglicht werden. Direkt östlich angrenzend an das „Spielplatz“-Grundstück befindet sich eine im Bebauungsplan „Angelwiesen“ als Verkehrsfläche mit Parkplatz ausgewiesene Fläche, auf welcher zwischenzeitlich eine Garage errichtet sowie Heckenpflanzungen angelegt wurden. Diese Nutzungen widersprechen bereits heute den Festsetzungen des Bebauungsplans „Angelwiesen“, weshalb die besagte Fläche ebenfalls in der vorliegenden BP-Änderung thematisiert werden soll. An der bisherigen Festsetzung soll festgehalten werden, jedoch soll die damals angedachte Anordnung der Stellplätze überdacht und flexibel gestaltet werden.
Bebauungsplan-Änderung | Malsch • Industriegebiet III, 3. Änderung
Plangebietgröße ca. 1,26 ha | Februar 2021
Die Firma Dachser Karlsruhe GmbH & Co. KG plant am Standort Malsch die Erweiterung der bisherigen Stellplatzflächen. So sollen im Norden des Plangebiets auf ca. 3.600 m² zusätzliche PKW-Stellplätze geschaffen werden und im Süden auf ca. 9.000 m² Unternehmer-Stellplätze. Da im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan „Industriegebiet III“ – 2. Änderung an den für die Stellplatzflächen-Erweiterung vorgesehenen Flächen eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist, ist für die Realisierung der Planungsabsichten des Bauherren die nun vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplans notwendig.
Bebauungsplan | Bietigheim (Baden) • Ärzte- und Wohnhaus
Plangebietgröße ca. 0,12 ha | Dezember 2020
Die Weiterentwicklung und Stärkung der innerörtlichen Wohnnutzung sowie die dauerhafte Ansiedlung von Nutzungen der Bevölkerungsversorgung in zentraler Ortslage sind wesentliche Planungsziele der Gemeinde Bietigheim. Deshalb plant eine Bauherrenschaft die Entwicklung eines innerörtlichen Areals direkt an einem Verkehrsknotenpunkt zwischen Malscher Straße, Badenstraße sowie Rastatter Straße. Direkt gegenüber liegt der neu geschaffene öffentliche Platz, welcher im Rahmen des Bebauungsplans „Badenstraße Süd“ entstand und durch die Konzeption auf dieser Seite neu gefasst wird. Geplant ist ein Gebäude mit Wohn- sowie insbesondere in den unteren Geschossen öffentlich relevanten Nutzungen. Das Gelände ist weitestgehend eben und wird derzeit als Stellplatzfläche sowie durch ein zweistöckiges Gebäude der Sparkasse Rastatt-Gernsbach genutzt.
Bebauungsplan | Bietigheim (Baden) • Westlich der Rheinstraße
Plangebietgröße ca. 17,8 ha | September 2020
Die Bewertung anhand des einfachen Bebauungsplans „Alter Ortskern“ und der Umgebungsbebauung hat sich als unpraktisch erwiesen, da je nach Geschossigkeit unterschiedliche Gebäudehöhen und Höchstzahl der Wohnungen pro Wohngebäude ohne Rücksicht auf die Bauweise festsetzt wurden. Besonders die Frage nach der jeweiligen Zulässigkeit baulicher Nachverdichtung (Scheunenausbau/Bauen in 2. Reihe) konnte nicht anhand der Umgebungsbebauung einheitlich und nachvollziehbar beantwortet werden. Um jedoch genau dies zu gewährleisten und eine gebietsverträgliche Nachverdichtung an geeigneten Stellen zu ermöglichen, war zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung die Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Rheinstraße“ erforderlich. Der Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Alter Ortskern“.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Karlsruhe • Ecke Fautenbruchstr./Ettlingerstr. (Alter Wasserturm)
Plangebietgröße ca. 0,7 ha | Juli 2020
Das ca. 0.7 ha große Planungsgebiet liegt östlich der Ettlinger Straße und nördlich der Fautenbruchstraße in der Karlsruher Südstadt. Im Bereich dieser Grundstücke soll neben dem denkmalgeschützten Wasserturm der Neubau eines Hotels sowie eines Verwaltungs-/Bürogebäudes realisiert werden. Für die Umsetzung des im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung ermittelten Siegerentwurfs des Architekten P.W. Schmidt, Pforzheim sollte die planungsrechtliche Grundlage in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Der Gestaltungsbeirat und der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe haben den Entwurf im Jahr 2015 gebilligt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Karlsruhe • Steinkreuzstraße
Plangebietgröße ca. 0,8 ha | Juni 2020
Der Vorhabenträger SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH plant im Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier auf einem ca. 8.000 qm großen, gewerblich genutzten Areal am nordwestlichen Ortsrand zwischen Ringstraße und Straßenbahn-Wendeschleife eine Wohnbebauung, welche mit einer Pflege-Wohngemeinschaft und einer Kindertagesstätte realisiert werden soll. Die Planung ist aus einer Mehrfachbeauftragung hervorgegangen und wurde im Ortschaftsrat und im Planungsausschuss befürwortet. Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig. Das für die Umsetzung des Vorhabens erforderliche Planungsrecht sollte über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB (Ziffer 2) hergestellt werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Sinsheim • Verbrauchermarkt Neulandstraße
Plangebietgröße ca. 0,3 ha | Juni 2020
Die Sicherung und Stärkung der örtlichen Nahversorgung ist ein wichtiges Planungsziel der Stadt Sinsheim, weshalb die Kaufland Warenhandel Weiden GmbH & Co. KG die Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes an der Neulandstraße plante. Die Erschließung erfolgte über einen neu zu errichtenden Kreisverkehr im bisherigen Kreuzungsbereich Gutenbergstraße/Neulandstraße. Die Realisierung der Planung war im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht möglich. Um das geplante Vorhaben planungsrechtlich zu sichern, musste von den vorgesehenen Festsetzungen abgewichen werden. Die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau des Marktes wurde geschaffen, indem der rechtskräftige Bebauungsplan durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ersetzt wurde.
Bebauungsplan | Karlsbad • Speicherstraße I
Plangebietgröße ca. 0,89 ha | Mai 2020
Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Karlsbad ist die Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion in allen ihren Ortsteilen. Daher sollten zukünftige Planungen in städtebaulichem Einklang geregelt sowie einer unkontrollierten und unverhältnismäßigen Bauentwicklung vorgebeugt werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine systematisch-rücksichtsvolle Nachverdichtung in städtebaulich verträglichem Umfang ermöglicht. Zur Erhaltung der Wohnqualität sollte zeitgleich die vorhandene Durchgrünung der hinteren Grundstücks-Teilflächen dauerhaft gesichert werden. Wichtig war daher einerseits die Erhaltung innerörtlich zusammenhängender Gartenflächen sowie andererseits die Vorbeugung einer zunehmenden Vollversiegelung mit allen damit verbundenen, kleinklimatischen Nachteilen.
Stellplatzsatzung • Bilfingen | April 2020
Für den Großteil des Gemeindegebiets von Kämpfelbach bestehen keine Regelungen für die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze. Insbesondere in den dicht bebauten, älteren Wohnbereichen mit engen Straßenräumen sind zu wenige Stellplätze vorhanden. Aufgrund des Wohnungsmangels und der begrenzten Möglichkeit zur Ausweisung neuer Bauflächen, ist eine Zunahme der Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück bei Neubaumaßnahmen zu verzeichnen, was eine deutliche Verschärfung der Parksituation auf öffentlichen Flächen mit sich bringt. Dies gefährdet die Verkehrssicherheit und mindert zudem die Aufenthaltsqualität in den zentralen, historischen Ortskernen erheblich. Auch Einsätze des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des gemeindlichen Winterdienstes, als auch die mit der Müllbeseitigung beauftragten Einsatzfahrzeuge, werden durch die Parksituation im öffentlichen Straßenraum behindert. Um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und die Lärmemissionen zu reduzieren, wurde eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung erwirkt.
Stellplatzsatzung • Ötigheim | März 2020
Die Gemeinde Ötigheim weist, wie bei Orten mit langer Geschichte üblich, verschiedene Entwicklungsphasen auf. Von der Entwicklung entlang bestehender Erschließungsstraßen, über die Erarbeitung von Baufluchtenplänen, bis hin zur heutigen Planung durch Bebauungspläne, spiegeln sich die jeweiligen Planungsphasen im Ortsbild wider. Durch die Entwicklung des öffentlichen und privaten Verkehrs hat sich in den letzten Jahrzehnten eine deutliche Veränderung ergeben. Aufgrund des ausbaufähigen öffentlichen Nahverkehrs erhöht sich das Erfordernis nach privaten Fahrzeugen, so dass heute mehrere Pkw pro Wohneinheit üblich sind. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu erheblichen Engpässen für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Müllfahrzeuge etc. durch parkende Autos auf Gehwegen und Straßen. Die Gemeinde möchte diese Missstände beenden und begründet damit die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung.
Bebauungsplan | Freudental • Alleenfeld
Plangebietgröße ca. 5 ha | Februar 2020
Die Gemeinde Freudental möchte der stetig wachsenden Nachfrage nach Wohnraum Abhilfe schaffen und ein Neubaugebiet am südöstlichen Ortsrand ausweisen. Da andere Lebensmittelläden (Metzger…) aus verschiedenen Gründen nicht mehr in Freudental ansässig sind, ist zudem die Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Sicherung der Nahversorgung unabdingbar. Diese Notwendigkeit wurde bereits vor Jahren erkannt, sodass ein geplantes Sondergebiet für kleinflächigen Einzelhandel bereits im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen wurde. Das Plangebiet mit einem Bereich für Wohnbebauung und einem Bereich für einen Lebensmittelmarkt soll einheitlich entwickelt werden und einem in sich stimmigen Gesamtkonzept folgen. Um die planungsrechtliche Grundlage für die geplante städtebauliche Entwicklung und den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und um die städtebaulichen Ordnung zu sichern ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich.
Bebauungsplan | Bruchsal • Am Bahnhof/Ernst-Renz-Straße
Plangebietgröße ca. 7.500 m² | Dezember 2019
Die Firma Weisenburger beabsichtigte die Erschließung eines Wohnbauareals zwischen der Ernst-Renz-Straße und der Büchenauer Straße im Bruchsaler Stadtteil Untergrombach. Es handelt sich im Wesentlichen um Privatflächen und zum geringen Teil auch um städtische Grundstücksflächen. Künftig sollen 29 Reihenhäuser unterschiedlichen Zuschnitts sowie ein Doppelhaus entstehen. An einer Stelle im Gebiet wird die Möglichkeit gegeben, entweder ein weiteres Doppelhaus zu errichten oder das geplante Konzept mit Reihenhäusern umzusetzen. Mit dem Bebauungsplan wird die innerörtliche Wohnfunktion gesichert und gestärkt. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Einkaufsmarkt Hohenwettersbach • Karlsruhe
Plangebietgröße ca. 8.508 m² | Januar 2020
Zur Sicherung und Stärkung der Lebensmittel-Nahversorgung in den Ortsteilen wurde im Stadtteil Hohenwettersbach die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs angestrebt. Aufgrund der für ein solches Vorhaben erforderlichen Lage und Grundstücksgröße kam als einziger Standort ein insgesamt ca. 6.560 m² großes Vorhabengrundstück am westlichen Ortseingang in Betracht. Große Teile des Plangebiets waren bislang Bestandteil einer Golfplatzanlage. Für die Zufahrt und die Geländemodellierung wurden insgesamt knapp 700 m² große Teilflächen eines städtischen Flurstücks beansprucht. Das gesamte Vorhabengrundstück wird im Einvernehmen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Karlsruhe als Fläche für einen Nahversorgungsstandort entwickelt.
Satzung | Aktualisierung der Gestaltungssatzung Innenstadt • Schwetzingen
Plangebietgröße 74 ha | Oktober 2019
Die historische Bebauung der Schwetzinger Innenstadt unterscheidet sich je nach Entstehungszeit in einer Reihe städtebaulicher und baulicher Details. Aufbauend auf einer straßenweisen Begehung und Analyse der typischen Merkmale wurden fünf Teilbereiche festgelegt, für die entsprechend angepasste Festsetzungen der Gestaltungssatzung gelten. Auch aufgrund der jeweiligen Nutzungsschwerpunkte ergeben sich besondere Anforderungen, die Einfluss auf die Gestaltung haben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Karlsruhe • Fasanengarten
Plangebietgröße 1,05 ha | September 2019
Die Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG wolllte durch eine qualifizierte Innenentwicklung im Quartier ‚Am Fasanengarten‘, das sich im Eigentum der Genossenschaft befindet, ihr Wohnungsangebot ergänzen. Aufgrund der demographischen Veränderungen bestand eine besondere Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen. Ergänzend sollte ein Wohnprojekt realisiert werden, das neben altersgerechten Wohneinheiten eine ambulante, betreute Wohngemeinschaft für volljährige Menschen mit Behinderung anbietet. Unser Stadtplanungsbüro sowie das Architekturbüro archis wurden beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Randbedingungen und Potentiale einer möglichen Innenentwicklung zu untersuchen. Es ging dabei um die städtebaulich sinnvolle Erweiterung des Wohnungsangebots, die verträgliche Einbindung in den denkmalgeschützten Bestand, eine klimatisch optimierte Gebäudeanordnung, die Neuordnung der Parkierung im Blockinnenbereich, sowie die Neuordnung der Mietergärten.
Bebauungsplan-Änderung | Freudental • Nördlich der Besigheimer Str.
Plangebietgröße 0,23 ha | August 2019
Der Geltungsbereich der 5. Änderung war Teil eines Bebauungsplans, der bereits in vier Teilbereichen geändert wurde. Der Bebauungsplan 2. Änderung stammte aus dem Jahre 1977. Seit dem Inkrafttreten dieser 2. Änderung haben sich die Bauvorstellungen bei Einfamilien- und Doppelhäusern in einigen Details geändert. Bei der 3. Änderung aus dem Jahr 2000, die im Anschluss an ein Gebäude östlich in Richtung der kath. Kirche liegt, wurden diese Entwicklungen überwiegend schon umgesetzt. Im Zuge der Vermarktung hat sich gezeigt, dass die Festsetzungen aus der 2. Änderung so nicht mehr zeitgemäß sind und entsprechend der 3. Änderung durch unser Stadtplanungsbüro angepasst werden sollten.
Flächennutzungsplan-Änderung | GVV Neulingen | Juni 2019
Dem Gemeindeverwaltungsverband Neulingen gehören die drei Einzelgemeinden Neulingen, Kieselbronn und Ölbronn-Dürrn an. Das Verfahren zur 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans, in dessen Zusammenhang der zuvor analog vorliegende FNP auch digitalisiert wurde, wurde durch unser Stadtplanungsbüro abgeschlossen. Schwerpunkt der 5. Fortschreibung war die Ausweisung einer interkommunalen Gewerbefläche sowie die Verbesserung der Nahversorgung in Kombination mit der Umsiedlung von Sportflächen in Neulingen / Bauschlott. Aufgrund aktueller Entwicklungen hat sich an mehreren Standorten ein Änderungsbedarf ergeben, der konkreten Gewerbeflächenbedarf, Wohnbauerweiterungen und die Verbesserung der Nahversorgung in Ölbronn-Dürrn betrifft.
Bebauungsplan-Änderung | Bietigheim • Langgewann (2. Änderung) | Mai 2019
Der qualifizierte Bebauungsplan „Langgewann“ wurde im Jahr 1972 rechtskräftig und im Jahr 1985 erstmalig geändert. Als Art der Nutzung sind darin Baufenster als Gewerbegebiet festgesetzt. Die ansässige Speditionsfirma Schmitt beabsichtigte einen Gebäudeneubau im Bereich der bestehenden Werkstatt, der die Grundlage für ein funktionierendes und auf die Zukunft ausgerichtetes Betriebskonzept schaffen und die derzeitigen beengten räumlichen Verhältnisse beseitigen soll. Eine größere flächenmäßige Ausdehnung des Gebäudes auf dem Baugrundstück ist infolge der freizuhaltenden LKW-Park- und Rangierflächen nur in geringfügigem Ausmaß möglich, weshalb eine Ausdehnung des Gebäudes in die Höhe erfolgen muss. Durch das geplante 3. Vollgeschoss wird sowohl die derzeit gem. Bebauungsplan erlaubte Gebäudehöhe als auch die maximale Zahl der Vollgeschosse überschritten. Um das geplante Bauvorhaben zu realisieren, ist die 2. Änderung des Bebauungsplans notwendig.
Bebauungsplan | Bad Herrenalb • Kindergarten-Neubau Neusatz-Rotensol
Plangebietgröße 1,3 ha | Mai 2019
Ziel der Stadt Bad Herrenalb war es den Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen durch einen achtgruppigen Kindergartenneubau im Ortsteil Rotensol zu decken. Das Plangebiet eignet sich für diese Nutzungen aufgrund seiner Größe, seiner Umgebung und seiner Lage.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um teilweise versiegelte Flächen von ungenutzten Tennisplätzen in der Nähe der Gemarkungs- und Landkreisgrenze am Waldrand, nördlich der Mönchstraße (K 4331). Im betreffenden Bereich gilt kein Bebauungsplan. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte, erwies sich der gewählte Standort als am Sinnvollsten, insbesondere hinsichtlich der guten verkehrlichen Anbindung, der guten Parkierungsmöglichkeiten sowie der relativ zentralen Lage zwischen den beiden Ortsteilen. Der gewählte Standort ermöglicht somit eine zeitnahe Realisierung der dringend benötigten Kindergartenplätze.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan | Sinsheim (edeka) • Erweiterung EDEKA Steinsfurter Straße
Plangebietgröße 0,32 ha | Mai 2019
Geplant wurde eine Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Steinsfurter Straße von ehemals 865 m² auf zukünftig ca. 1.500 m² Verkaufsfläche. Es handelte es sich um ein „großflächiges“ Einzelhandelsvorhaben im Sinne der entsprechenden raumordnerischen Kriterien, wodurch die Ausweisung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO erforderlich war. Die geplante Erweiterung war im Rahmen des bestehenden Planungsrechts nicht möglich. In einer Auswirkungsanalyse aus dem Jahr 2013 wurde empfohlen, die Nahversorgung am Standort Steinsfurt zu stärken, weshalb die Stadt Sinsheim das Büro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten mit der Erstellung dieses VbB beauftragte.
FNP-Änderung | GVV Durmersheim • 3. Änderung des Flächennutzungsplans | Mai 2019
Dem Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim gehören vier Gemeinden an. An einigen Punkten in den Gemeinden Bietigheim, Durmersheim und Elchesheim-Illingen ergibt sich die Erfordernis für ein 3. Änderungsverfahren. Die Gemeinde Au am Rhein hat keinen Änderungsbedarf angemeldet. Schwerpunkte der 3. Fortschreibung waren in allen drei Gemeinden u. a Umwidmungen zu Sonderbauflächen für Einzelhandel und Gewerbe, Neuordnungen, Grünflächen zur Freizeitnutzung sowie Erweiterung von Gemeindebadarfsflächen.
Bebauungsplan-Änderung | Oberderdingen • 2. Änd. BP Flehinger Str.
Plangebietgröße 670 m² | April 2019
Da der bestehende BP den Neubau einer öffentlichen Parkgarage aufgrund des Maßes der baulichen Nutzung und der möglichen überbaubaren Grundstücksfläche nicht ermöglichte, sollte dieser geändert und in diesem Zuge das in diesem Bereich geltende Planungsrecht an die neuen Erfordernisse abgestimmt, aktualisiert und vereinheitlicht werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans unterstützte das Büro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten die Gemeinde darin, das vorgesehene Bauvorhaben im Gebiet rechtssicher und zukunftsfähig zu entwickeln. Mit der Planung sollte die Minderung des Parkdrucks erreicht werden.
Sonstige Satzungen und Richtlinien | Tiefenbronn • Gestaltungsrichtlinien im Sanierungsgebiet „Historischer Ortskern“
Plangebietgröße 12,92 ha | April 2019
Nachdem der historische Ortskern von Tiefenbronn in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden ist, geht es darum, die vorhandenen Missstände im Gebiet zu beseitigen – wo immer das möglich ist – auch durch finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sanierungsförderung. Die von unserem Büro erarbeiteten und durch den Gemeinderat beschlossenen Gestaltungsrichtlinien richten das Augenmerk auf ortstypische Elemente, geben Anregungen für einen sorgsamen, gleichwohl innovativen Umgang mit der Bebauung im Ortskern von Tiefenbronn und wollen dazu ermuntern, mit beratender und finanzieller Unterstützung durch das Sanierungsprogramm Modernisierungsmaßnahmen, Um- oder Neubauvorhaben anzugehen. Die Sanierung des Ortskerns ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Gemeinde und Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümern. Sie bietet sowohl die Chance, erhaltenswerte Gebäude aufzuwerten, als auch Neues in das gewachsene Ortsbild einzufügen.
Bebauungsplan | Plankstadt • Kantstraße
Plangebietgröße 3,97 ha | März 2019
Ein wesentliiches Planungsziel der Gemeinde Plankstadt besteht in der Sicherung und Stärkung der örtlichen Wohnfunktion. Vor diesem Hintergrund und aufgrund einer bereits 2018 von unserem Büro durchgeführten Studie plante die Gemeinde die Erschließung neuer Wohnbauflächen nördlich der Kantstraße. Hierzu wurde von der Gemeinde eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt mit dem Ergebnis, dass das vorliegende Konzept aus den unterschiedlichen städtebaulichen Ansätzen als Grundlage der verbindlichen Bauleitplanung ausgewählt worden ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes war zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich.
Bebauungsplan | Ladenburg • 100 Morgen I
Plangebietgröße 11,9 ha | Februar 2019
Bei dem Plangebiet „Hundert Morgen I“ handelt es sich um erschlossene Gewerbe- und Industrieflächen, deren Grundstücke zum überwiegenden Teil mit Betrieben und Anlagen unterschiedlicher Sparten überbaut sind. Die Stadt Ladenburg sah das Erfordernis, die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebiets über einen qualifizierten Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften zu sichern, in diesem Zusammenhang insbesondere auch heutige schallschutztechnische und umweltrelevante Anforderungen zu untersuchen sowie auf die Belange des städtischen Einzelhandels einzugehen.
Bebauungsplan | Linkenheim Hochstetten • Biegen – Durlacher Weg
Plangebietgröße | Dezember 2018
Der Bebauungsplan „Biegen / Durlacher Weg I“ ist ein wesentlicher Bestandteil der gemeindlichen Entwicklung an der Schnittstelle zwischen den beiden Ortsteilen Linkenheim und Hochstetten und fördert damit das Zusammenwachsen der Gemeinde und stärkt darüber hinaus durch Ausweisung zusätzlicher Einzelhandels- und Mischflächen eine zukünftige zentralere Funktion im geografischen Zentrum. Im Zuge der Detailplanung eines geplanten Altenpflegeheimes sowie einer Einrichtung für betreutes Wohnen zeigte sich ein Anpassungsbedarf des Bebauungsplans in Hinsicht auf die bisher festgesetzten Baugrenzen und Grundflächenzahlen. Dies betraf insbesondere in Teilbereichen die Höhe baulicher Anlagen, sowie die Erhöhung der Grundflächenzahl.
Alle Bilder, Pläne und Grafiken: © SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten